Todesfall

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Sie haben einen Ihnen nahe stehenden Mitmenschen verloren.
Das Abschiednehmen ist sehr schmerzlich.
Die Trauer und der Weg zurück ins Leben brauchen Zeit

– es ist wichtig, sich diese zu nehmen.

Die Pfarrperson begleitet ich Sie in Ihrer Trauerzeit, so weit Sie das wünschen, und gestaltet mit Ihnen zusammen die Trauerfeier.

Was tun bei einem Todesfall?
Wenn Ihre Angehörige bzw. Ihr Angehöriger zu Hause gestorben ist, muss ein Arzt informiert werden, sinnvollerweise Ihr Hausarzt, wenn er erreichbar ist, ansonsten ein Notfallarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann bei der Meldung des Todesfalles auf dem Bestattungsbüro im Zivilstandsamt brauchen.

Bei Tod durch Suizid oder Unfall muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt den gerichtsmedizinischen Dienst.
Stirbt die Person im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen direkt von der Spitalverwaltung.

Die politische Gemeinde ist für das Friedhofwesen zuständig. Deshalb muss der Todesfall ebenfalls auf der Gemeindeverwaltung gemeldet und die entsprechende Bestattungsbewilligung eingeholt werden. Die Gemeindeverwaltung koordiniert den Bestattungstermin mit der Ortspfarrerin und sorgt für die Benachrichtigung von Totengräber, Sigristin, Organistin und Parkdienst.

Die in Rüschegg ansässigen Bestattungsunternehmen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, gerade in den vielen administrativen und organisatorischen Dingen, die vor der Abdankung zu erledigen sind. Sie beraten Sie auch bei der Art der Bestattung (Erdbestattung, Kremation) und beim Aufsetzen der Todesanzeigen. Die Wahl des Bestatters ist frei.

Kremation oder Erdbestattung?
Die Mehrzahl der Bestattungen sind heute Kremationen. Es gibt für beide Bestattungsarten gute Gründe. Die Landeskirchen betrachten die Kremation vom christlichen Glauben her als gleichwertig. Oft sind es persönliche Gründe, die den Ausschlag geben. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich ohne zu zögern an das Pfarramt.

Was wird beim Trauergespräch besprochen?

Vor der Abdankung führt die Pfarrperson mit Ihnen, den nächsten Angehörigen, das Trauergespräch.

Pfarrerperson und Trauerfamilie besprechen gemeinsam die Gestaltung der Trauerfeier. Das Trauergespräch soll auch Raum geben, auszusprechen, was Sie schmerzt. Verständnis und Mitgefühl sind für die Seelsorge sehr wichtig.

An der Feier wird meist der Lebenslauf des/der Verstorbenen vorgelesen oder in Kurzform in die Ansprache einbezogen. Es können auch nur einzelne persönliche Elemente erwähnt oder in die Ansprache eingebaut werden. Es besteht die Möglichkeit ein Gedicht oder ein Musikstück, das dem/der Verstorbenen wichtig war, vorzulesen oder abzuspielen. Der Abdankungsansprache wird ein Bibeltext und häufig auch das Abschiedswort auf dem Leidzirkular zu Grunde gelegt.

Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen offen mit der Pfarrperson, damit die Trauerfeier Ihnen und dem Leben der oder des Verstorbenen entspricht.

Der christliche Glaube an die Auferstehung Jesu lässt uns nicht ohne Hoffnung zurück: Dies soll in der Feier zum Ausdruck kommen. Die Feier gibt aber auch Raum, der Trauer gemeinsam Ausdruck zu geben und dadurch Trost zu finden.

Wo und wann finden Trauerfeiern statt?
Trauerfeiern beginnen normalerweise um 13.30 Uhr bei der Kirche. An Samstagen finden nur ausnahmsweise Trauerfeiern statt, dann um 11.00 Uhr.

Die Zeremonie ist sowohl bei Erdbestattungen wie bei Urnenbeisetzungen grundsätzlich dieselbe: Die Urne bzw. der Sarg werden aus dem Aufbahrungsraum vor die Kirche geführt. Dort spricht die Pfarrperson vor versammelter Trauergemeinde einige Worte des Abschieds. Dann setzt sich der Trauerzug beim Läuten der Kirchenglocken in Bewegung und begibt sich auf den Friedhof, wo die Urne bzw. der Sarg bestattet wird. Nach der Besinnung und dem persönlichen Abschied am Grab findet sogleich der Abdankungsgottesdienst in der Kirche statt.

Abdankungsfeiern vor der Kremation mit nachträglicher Urnenbeisetzung im engen Familienkreis sind die Ausnahme. Nachträgliche Urnenbeisetzungen finden zum 11 Uhr-Läuten bei der Kirche statt und werden auf Wunsch gerne von der Pfarrperson begleitet.

Umrahmung der Trauerfeier
Für die Trauerfeiern ist Orgelmusik vorgesehen. Diese ist für Mitglieder der reformierten Kirche kostenlos. Wünschen Sie spezielle musikalische Beiträge, dann müssen Sie diese in Absprache mit der Organistin und der für die Abdankung zuständigen Pfarrperson selber organisieren.

Die Kirche ist wie bei einem normalen Gottesdienst mit einem schlichten Blumenschmuck versehen. Kränze, Blumenschalen etc. können direkt auf das Grab mitgeführt oder für den Abdankungsgottesdienst in die Kirche gebracht werden. Besprechen Sie dies vorgängig mit der Sigristin.

Kosten für zusätzliche Musik oder zusätzlichen Blumenschmuck fallen zu Lasten der Hinterbliebenen.

Und wenn die oder der Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist bzw. einer anderen Kirche angehört?
Mit dem Austritt aus der Kirche verzichtet man bewusst auf eine kirchliche Bestattung. Grundsätzlich gilt es, diesen Wunsch der oder des Verstorbenen zu respektieren. Wenn aber die Angehörigen Wert auf seelsorgerliche Begleitung und eine Trauerfeier legen, ist die Pfarrperson bereit, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Bei Abdankungen für Nicht-Mitglieder wird ein Kostenbeitrag erhoben. Mitglieder anderer Landeskirchen geniessen Gastrecht in unserer Kirche.