Taufe

Unbenanntes Dokument Unbenanntes Dokument

Ich habe dich bei deinem Namen gerufen - du bist mein!
(Jesaja 43,1)

Sie wollen Ihr Kind taufen lassen?
Schön, wir gratulieren herzlich zur Geburt!
Menschen auf den Namen des dreieinigen Gottes zu taufen gehört zum Grundauftrag der Kirche. In der Taufe kommt die bedingungslose Annahme und Zuwendung Gottes zum Ausdruck. Dieses JA von Gott gilt dem menschen auch dann, wenn im Leben nicht alles gelingt und so manches auf wackligen Beinen steht.

Darüberhinaus spricht die christliche Taufe auch andere Bedürfnisse an:

  • Die Dankbarkeit der Eltern, dass ihnen ein kleines Lebewesen anvertraut ist
  • Die Haltung, dass Kinder einem nicht gehören, sondern eigenständige Wesen sind
  • Der Wunsch nach Schutz und Geborgenheit auf ihrem Lebensweg
  • Und die Freude darüber, dass die christliche Gemeinde um ein Mitglied gewachsen ist


In der reformierten Kirche ist die Kindertaufe üblich. Sie führt zum kirchlichen Unterricht und wird mit der Konfirmation vom Jugendlichen bestätigt. Selstverständlich können aber Kinder jeden Alters und auch Erwachsene getauft werden.

Vorgehen
Bevor Sie zum Fest einladen, wenden Sie sich bitte für einen Tauftermin an die Pfarrperson. Taufen werden von derjenigen Pfarrperson durchgeführt, die den Gottesdienst am besagten Datum hält. Auch unsere Vertreter taufen gerne. Die meisten, aber nicht alle, Sonntagsgottesdienste stehen dafür zur Verfügung. Abendgottesdienste, Karfreitag, Konfirmation, Ewigkeitssonntag eignen sich weniger. In einem vorgängigen Taufgespräch mit der Pfarrperson ergibt sich die Gelegenheit, Inhaltliches wie Organisatorisches zu besprechen und einander kennen zu lernen.
Für passende Sonntage informieren Sie sich unter "Gottesdienste".

Nützliche Informationen
Nach der Kirchenordnung der reformierten Kirche findet die Taufe in der Regel in der kirchgemeinde Ihres Wohnortes statt. Da die Taufe die Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche bedeutet, ist diese Regelung auch sinnvoll: Ihr Kind soll dort in die Gemeinschaft aufgenommen werden, wo Sie als Familie auch zu Hause sind. Zudem gibt Ihnen die Taufe die Möglichkeit, mit Ihrer Kirchgemeinde in Kontakt zu kommen, Ihre Ortspfarrerin kennen zu lernen, und sie Sie. Die Taufhandlung ist für Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Rüschegg kostenlos. Auswärtige Kinder und Erwachsene werden getauft, wenn ein enger Bezug zu unserer Kirchgemeinde in dem Sinn besteht, dass

  • die Eltern des Täuflings im Ausland wohnen und die Grosseltern in Rüschegg leben, oder
  • ein Elternteil des Täuflings in der reformierten Kirchgemeinde Rüschegg konfirmiert wurde, oder
  • eine besondere Beziehung zur Pfarrperson besteht

Über eventuell anfallende Kosten informieren Sie sich beim Pfarramt.

Eine Taufe ist öffentlich
Weil die Taufe auch Symbolhandlung für die Aufnahme des Täuflings in die christliche Gemeinde ist, wird sie nur in Anwesenheit einer Gottesdienstgemeinde durchgeführt. Private Taufen im engsten Familienkreis widersprechen dem Taufverständnis. Wenn Sie Ihr Kind im Freien taufen lassen möchten, bieten sich dafür unsere Openair-Gottesdienste im Sandgruebenhölzli oder Gantrischmärit an.

Eine Taufe ist ökumenisch
Die Taufe wird von der römisch-katholischen und der evangelich-reformierten Kirche gegenseitig anerkannt. Das heisst, dass bei einem späteren Konfessionswechsel keine erneute Taufe nötig ist.

Eine Taufe braucht Gotte und Götti
Es ist ein alter Brauch, dem Taufkind einen Götti und eine Gotte - oder auch mehrere - an seine Seite zu stellen. Sie werden von den Eltern sorgfältig ausgewählt und erklären sich bereit, das Kind auf seinem Lebens- und Glaubensweg zu begleiten.

Wichtig: Die Taufpaten müssen einer christlichen Konfession angehören und mindestens 16 Jahre alt sein. Mindestens ein Taufpate muss evangelisch-reformiert sein. Beide werden als Zeugen in den Kirchenrodel eingetragen. Ihr Amt ist jedoch eine rein familiäre und keine zivilrechtliche Verpflichtung.

Wer im Kirchenrodel eingetragen ist, kann dort nicht mehr gelöscht werden. In begründeten Fällen können die Eltern nachträglich weitere Paten ernennen und - falls sie das wichtig finden - im Taufregister zusätzlich anmerken lassen.

Zögern Sie nicht, das Pfarramt zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben!